Regula Bleuler: Sources

By Adrina Schulz, 5/1/2021.

Staatsarchiv des Kantons Zürich (STaZH) A.27.141, Case of Regula Bleuler.

(working transcription, there may be errors; thanks to Nicole Zellweger for her help with the transcription)

i.

Wie sie heiße?

Regula Bleuwler.

2.

Wo her?

Aus der Eyerbracht.

3.

Wie alt?

Etwann 25. jährig.

4.

Warum hier im Öetenbach im Verhaftt?

Es werde leider, Gott erbarm, Euch meiner gnädigen Herren wol bekannt seyn.

5.

Sie solle dermahlen einen richtigen Bescheid geben, warum sie eigentlich zugegen?

Sie habe einen kerli verschinen Frytag nach mittag ungefahr um i. uhren zu Seebach angetroffen, der mit Ihro nacher Eglisau gegangen; hernach aber außert Eglisauw hinder einer Scheür bey den arm gezehrt und gsagt, müß ihme zwillen werden und es ihro thun; und disem nach, schon sie sich deßen bestermußen gwehrt, bey ernannter Scheür am boden beschlafen.

6.

Ob sie aber zu vor mit selbigem nicht auch den einkehr gemacht, und trincken geholffen?

Ja, zu Bülach in einem Schenckhaus, sammt noch einem andern ihro unbekanten weibsbild.

7.

Wer aber diser manns Persohn eigentlich seye?

Habe geheißen sey ein Eglisauwer und verehlichet, jedoch selbigen zu vor niemahlen gesehen noch gekennt.

24.

Von wem sie den beyligenden brief her habe?

Von einen geistlichen Herren zu Rheinauw, zu dem sie 12. wochen lang gegangen, und bey ihme gelehrt habe.

was denn?

die  X. Gebott, und den Rosen-kranz

25.

Wer sie aber veranlaset, dahin zu gehen?

Niemand, sonder sey aus sich selbsten dahin gekehret.

26.

Ob sie ihmme auch gsagt, woher sie eigentlich seyn möchte?

Ja

27.

Ob aber auch, worum sie hinweg?

Ja, habe gesagt, sey deß Lands verwisen worden.

28

Was sie sonsten zu Rheinauw weiters thun müßen nachdem sie beschriben mäßen daselbst unterrichtet worden[?]

Sie habe zum Althar zum Mutter Gottes-bild knien müßen. Darbey sey diser pfaff, 1. männ und eine Frauw sammt dem Mesmer gewesen; und harauf ihre finger auf ein buch legen, jedoch kein wort reden müßen.

29.

Wie lang es sieth dem, daß diß alles beschehen?

Ungefahr ein 1/2 Jahr.

30.

Ob ihro aber auch etwas auß dem Closter gegeben worden?

Ein juppen, und 5 R. an gelt.


OpenEdition suggests that you cite this post as follows:
adrina (January 6, 2021). Regula Bleuler: Sources. Conflict and Collaboration. Retrieved October 5, 2024 from https://doi.org/10.58079/omo6


Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.